Aufgrund der aktuellen Regelungen gilt in unserem Stand zurzeit die Zutrittsregel:
3G
(geimpft, genesen oder getestet)
Nachweise sind mitzuführen! Beim Sportschießen (zur eigenen Sportausübung) gilt im Außen- und Innenbereich 3G (vollständig geimpft, genesen oder getestet), für Zuschauer 2G (vollständig geimpft oder genesen).
Ausnahmen für Kinder bzw. Schülerinnen und Schüler: Schülerinnen und Schüler erhalten nach Infektionsschutz (unter Vorlage eines Schülerausweises) grundsätzlich Zugang zur eigenen Sportausübung sowie zu Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen. Diese benötigen keine weiteren Infektionsschutz-Nachweise.