Aufgrund der aktuellen Regelungen gilt in unserem Stand zur Zeit die Zutrittsregel:
2G+
(geimpft oder genesen und zusätzlich getestet)
Ausnahmen für „Geboosterte“: Vollständig geimpfte Personen, die zusätzlich eine weitere Impfstoffdosis als Auffrischungsimpfung erhalten haben, bedürfen nach Ablauf von 14 Tagen nach dieser Impfung keinen zusätzlichen, negativen Testnachweis beim Zugang. Für diese Personen gilt 2G auch dort, wo ansonsten 2G plus gilt.
Nachweise sind mitzuführen! Ungeimpfte oder auch nur getestete Mitglieder oder Besucher dürfen momentan nicht in die Schützenstube oder den Schießstand.
Ausnahmen für Kinder bzw. Schülerinnen und Schüler: Kinder bis zum sechsten Geburtstag, Schülerinnen und Schüler, die regelmäßig Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen und noch nicht eingeschulte Kinder erhalten Zugang, selbst wenn diese weder vollständig geimpft oder genesen noch (außerhalb der Schultestung) getestet sind. Zudem erhalten minderjährige Schülerinnen und Schüler, die regelmäßig Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen, zur eigenen Ausübung sportlicher Aktivitäten Zugang, auch wenn diese älter als zwölf Jahre und drei Monate sind. Dies kann unter Vorlage eines aktuellen (deutschen) Schülerausweises oder eines vergleichbaren Dokumentes erfolgen.